Klasse B196

Mit der Führerscheinklasse B196 kannst du nun auch ohne Motorradführerschein Leichtkrafträder der Klasse A1 (bis 125 ccm und maximal 11 kW Leistung) fahren. Diese Erweiterung ist ideal für Personen, die bereits einen Führerschein Klasse B besitzen und zusätzlich Motorräder oder Roller fahren möchten, ohne den kompletten Motorradführerschein zu erwerben. Der B196 bietet eine flexible und kostengünstige Möglichkeit, in die Welt der Zweiräder einzusteigen.

Vorraussetzung

  • Biometrisches Passfoto
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Kopie des Führerscheins (Klasse B)
  • Teilnahmebestätigung über B196-Schulung durch die Fahrschule

Theorie

  • Doppelstunden à 90 Minuten mind 4

Praxis

  • Übungsstunden à 90 Minuten: mind. 5 Fahrten

Ausbildung

  • Mindestalter: 25 Jahre (mind. fünfjähriger Vorbesitz des Klasse B-Führerscheins notwendig)
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Keine

Merkmale

LEICHTKRAFTRÄDER DER MOTORRADKLASSE A1

  • Hubraum max. 125 ccm
  • Motorleistung max. 11 kW (15 PS)
  • Verhältnis Leistung/Leergewicht max. 0,1 kW/kg

Preise

alles über die aktuellen Preise. Wir arbeiten transparent und ohne versteckte Kosten. Unsere fairen Preise ermöglichen es jedem, die Kosten für den Führerschein zu tragen.