Klasse B
Vorraussetzung
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass
Merkmale
- Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A
- Zulässige Gesamtmasse: max. 3.500 kg
- Max. 8 Personen außer dem Fahrer
Stunden Theorie
- Doppeltstunden a jeweils 90 Minuten
- Bei Ersterteilung: 12 Theoriestunden Grundstoff
- Bei Erweiterung: 6 Theoriestunden Grundstoff
- Zusatzstoff: 2 Theoriestunden
Stunden Praxis
- Doppeltstunden a jeweils 90 Minuten
- Bei Ersterteilung: 12 Theoriestunden Grundstoff
- Bei Erweiterung: 6 Theoriestunden Grundstoff
- Zusatzstoff: 2 Theoriestunden
Ausbildung
- Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Miterteilte Klassen: AM, L
BF17:
Antragstellung und Beginn der Ausbildung in einer Fahrschule ist bereits ab 16 ½ Jahren möglich. Nach bestandener Prüfung wird eine Prüfbescheinigung ausgehändigt. Sie gilt bis maximal drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres und ist auf die Bundesrepublik Deutschland und Österreich beschränkt. Die Aushändigung des Kartenführerscheins kann frühestens am 18. Geburtstag erfolgen.
Für die Begleitpersonen gelten folgende Voraussetzungen und Anforderungen
- sie müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben
- sie müssen seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) oder einer entsprechenden deutschen, EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein
- sie dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 1 Punkt belastet sein
- sie müssen ihren Führerschein während des Begleitens mitführen und bei einer Verkehrsüberwachung auf Verlangen aushändigen
- für sie gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschende Mittel zu sich zu nehmen (§ 24a Straßenverkehrsgesetz, StVG).
Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt. Sollen nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden, so ist eine Prüfbescheinigung gegen Gebühr neu auszustellen. Die entsprechende Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist vorher einzuholen. Bei der Antragstellung ist die Kopie des Führerscheins (Vor- und Rückseite) jeder Begleitperson mit einzureichen.
Klasse B78
Die komplette Ausbildung und die Prüfung finden mit dem Automatikfahrzeug statt. Diese Schlüsselzahl 78 wird im Führerschein eingetragen und besagt, dass du nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren darfst. Das Fahren von Schaltwagen ist mit diesem Führerschein nicht erlaubt.
Klasse B197
Wenn du den Führerschein lieber auf einem Automatikfahrzeug machen möchtest, aber später trotzdem weltweit Schaltwagen fahren willst, haben wir die ideale Lösung für dich: den Führerschein mit der Schlüsselzahl 197. Und so läuft der B197-Führerschein ab: Du absolvierst deine Praxis Ausbildung und die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug. Zusätzlich machst du mindestens zehn Fahrstunden (je 45 Minuten) auf einem Schaltwagen. Diese Stunden werden in deine Ausbildung integriert– es sind also keine extra Stunden. Im Anschluss legst du eine mindestens 15-minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer ab und dann wird bescheinigt, dass du auch mit einem Schaltwagen sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst fahren kannst.
Generelle INFO:
Bei Erweiterung von B197 auf eine aufbauende Klasse (zum Beispiel BE, C oder D) erhält man für die entsprechende Klasse eine Automatikbeschränkung, sofern die entsprechende Prüfung mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wird
Preise
alles über die aktuellen Preise. Wir arbeiten transparent und ohne versteckte Kosten. Unsere fairen Preise ermöglichen es jedem, die Kosten für den Führerschein zu tragen.