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Ali und Jennifer

Fahrlehrer

69,00 € à 45 Minuten

Klasse BE

Die Führerscheinklasse BE ermöglicht es dir, Gespanne mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7.000 kg zu führen. Diese Klasse ist ideal für Personen, die regelmäßig größere Anhänger, wie Pferdeanhänger, Bootsanhänger oder größere Wohnwagen, ziehen müssen. Mit der Klasse BE dürfen sowohl der Pkw als auch der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von je bis zu 3.500 kg haben.

Kann man den BE-Führerschein direkt mit B machen?

Der BE-Führerschein kann in Deutschland direkt zusammen mit der Klasse B erworben werden. Allerdings muss zuerst die B-Prüfung bestanden sein, bevor die praktische Prüfung für BE abgelegt werden kann. Es ist möglich, beide Klassen parallel in der Fahrschule zu absolvieren, jedoch darf die praktische Prüfung für BE erst nach der erfolgreichen B-Prüfung erfolgen. Theoretisch können beide Prüfungen am selben Tag stattfinden, wenn die Planung entsprechend abgestimmt ist.

Die Kombi-Ausbildung läuft in mehreren Schritten ab: Zunächst werden die Theoriestunden sowie die theoretische Prüfung für Klasse B absolviert. Anschließend folgen die Praxisstunden für B sowie die praktische Prüfung für die Klasse B, die zwingend bestanden werden muss. Erst danach können die Praxisstunden für BE absolviert und die praktische Prüfung für BE abgelegt werden.

Ein wichtiger Punkt ist, dass für die Klasse BE keine zusätzliche Theorieprüfung erforderlich ist. Zudem ist es nicht möglich, die praktische BE-Prüfung vor der B-Praxisprüfung zu absolvieren. Für BE sind nur die vorgeschriebenen Sonderfahrten und Übungsstunden notwendig, bevor die Prüfung abgelegt werden kann.

Ausbildung

  • Bei Vorbesitz der Klasse B oder Kombi-Ausbildung ist keine zusätzlich Theorie Ausbildung notwendig
  • Übungsstunden Praxis je 45 Min (individuell nach Bedarf)
  • nach den Übungsstunden 5 Sonderfahrten Praxis je 45 min (3 Überland, 1 Autobahn, 1 Nacht)

Voraussetzung

  • Vorbesitz Klasse B
  • Mindestalter: 18 Jahre, 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF 17)•

Merkmale

  • Zugfahrzeug: Max. 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
  • Anhänger: Max. 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
  • Personenzahl: Max. 8 Personen (außer Fahrer)
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