Klasse B

Der Führerschein der Klasse B ist der klassische Autoführerschein. Dieser erlaubt das Fahren von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen und maximal acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. Auch Fahrzeuge mit Anhänger können mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden: Hierbei gilt jedoch, dass Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 kg immer erlaubt sind. Aber auch Anhänger mit einem Zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg sind möglich, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Zuges 3500 kg nicht übersteigt. Gegebenenfalls ist sonst der Führerschein der Klasse BE oder die Fahrerschulung B96 erforderlich. 

BF17:

Antragstellung und Beginn der Ausbildung in einer Fahrschule ist bereits ab 16 ½ Jahren möglich. Nach bestandener Prüfung wird eine Prüfbescheinigung ausgehändigt. Sie gilt bis maximal drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres und ist auf die Bundesrepublik Deutschland und Österreich beschränkt. Die Aushändigung des Kartenführerscheins kann frühestens am 18. Geburtstag erfolgen.

Für die Begleitpersonen gelten folgende Voraussetzungen und Anforderungen

Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt. Sollen nachträglich Begleitpersonen eingetragen werden, so ist eine Prüfbescheinigung gegen Gebühr neu auszustellen. Die entsprechende Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist vorher einzuholen. Bei der Antragstellung ist die Kopie des Führerscheins (Vor- und Rückseite) jeder Begleitperson mit einzureichen.

Klasse B78

Die komplette Ausbildung und die Prüfung finden mit dem Automatikfahrzeug statt. Diese Schlüsselzahl 78 wird im Führerschein eingetragen und besagt, dass du nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren darfst. Das Fahren von Schaltwagen ist mit diesem Führerschein nicht erlaubt.

Klasse B197

Wenn du den Führerschein lieber auf einem Automatikfahrzeug machen möchtest, aber später trotzdem weltweit Schaltwagen fahren willst, haben wir die ideale Lösung für dich: den Führerschein mit der Schlüsselzahl 197. Und so läuft der B197-Führerschein ab: Du absolvierst deine Praxis Ausbildung und die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug. Zusätzlich machst du mindestens zehn Fahrstunden (je 45 Minuten) auf einem Schaltwagen. Diese Stunden werden in deine Ausbildung integriert– es sind also keine extra Stunden. Im Anschluss legst du eine mindestens 15-minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer ab und dann wird bescheinigt, dass du auch mit einem Schaltwagen sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst fahren kannst.

Generelle INFO:
Bei Erweiterung von B197 auf eine aufbauende Klasse (zum Beispiel BE, C oder D) erhält man für die entsprechende Klasse eine Automatikbeschränkung, sofern die entsprechende Prüfung mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wird

Voraussetzung

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis

Merkmale

  • Zulässige Gesamtmasse: max. 3.500 kg
  • Max. 8 Personen außer dem Fahrer

Theorie

  • Bei Ersterteilung: 12 Theoriestunden je 90 min
  • Bei Erweiterung: 6 Theoriestunden je 90 min
  • Zusatzstoff: 2 Theoriestunden je 90 min

Praxis

  • Bei Ersterteilung: Übungsstunden Praxis je 45 Min (individuell nach Bedarf)
  • Bei Ersterteilung:
    nach den Übungsstunden 12 Sonderfahrten Praxis je 45 min (5 Überland, 4 Autobahn, 3 Nacht)
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