Klasse B196

Mit der Führerscheinklasse B196 kannst du nun auch ohne Motorradführerschein Leichtkrafträder der Klasse A1 (bis 125 ccm und maximal 11 kW Leistung) fahren. Diese Erweiterung ist ideal für Personen, die bereits einen Führerschein Klasse B besitzen und zusätzlich Motorräder oder Roller fahren möchten, ohne den kompletten Motorradführerschein zu erwerben. Der B196 bietet eine flexible und kostengünstige Möglichkeit, in die Welt der Zweiräder einzusteigen.

Ausbildung

  • B196-Schulung durch die Fahrschule
  • Keine Prüfung

Voraussetzung

  • Biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Personalausweis
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Mindestens fünfjähriger Vorbesitz des Klasse B-Führerscheins notwendig

Merkmale

  • Hubraum max. 125 ccm
  • Motorleistung max. 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Leergewicht max. 0,1 kW/kg
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