Mit der Führerscheinklasse B196 kannst du nun auch ohne Motorradführerschein Leichtkrafträder der Klasse A1 (bis 125 ccm und maximal 11 kW Leistung) fahren. Diese Erweiterung ist ideal für Personen, die bereits einen Führerschein Klasse B besitzen und zusätzlich Motorräder oder Roller fahren möchten, ohne den kompletten Motorradführerschein zu erwerben. Der B196 bietet eine flexible und kostengünstige Möglichkeit, in die Welt der Zweiräder einzusteigen.
Vorraussetzung
Biometrisches Passfoto
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Kopie des Führerscheins (Klasse B)
Teilnahmebestätigung über B196-Schulung durch die Fahrschule
Theorie
Doppelstunden à 90 Minuten mind 4
Praxis
Übungsstunden à 90 Minuten: mind. 5 Fahrten
Ausbildung
Mindestalter: 25 Jahre (mind. fünfjähriger Vorbesitz des Klasse B-Führerscheins notwendig)
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Keine
Merkmale
LEICHTKRAFTRÄDER DER MOTORRADKLASSE A1
Hubraum max. 125 ccm
Motorleistung max. 11 kW (15 PS)
Verhältnis Leistung/Leergewicht max. 0,1 kW/kg
Preise
alles über die aktuellen Preise. Wir arbeiten transparent und ohne versteckte Kosten. Unsere fairen Preise ermöglichen es jedem, die Kosten für den Führerschein zu tragen.